2. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Eröffnung Beschwerde an die Gemeindeabteilung, Rechtsdienst des Departements Volkswirtschaft und Inneres, erhoben werden. Diese Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. 3. Dieser Beschluss wird A. am 27. Oktober 2021 eröffnet. Begründet wurde dieser Beschluss im Wesentlichen damit, dass A. die Voraussetzungen des gemeinderätlichen Reglements nicht erfülle. Dieser könne keine Standardarbeitskraft nachweisen und keinen ökologischen Leistungsnachweis erbringen (weshalb er keine Direktzahlungen des Bundes erhalte); zudem führe er keinen landwirtschaftlichen Betrieb.