3. Die Beklagte sei unter Nachklagevorbehalt zu verurteilen, mir in diesem Verfahren CHF 1'000.– Schadenersatz aus entgangenem landw. Pachtvertrag ab dem Zeitpunkt 01.12.19 inkl. 5 % Zins zu bezahlen, unter Kos- ten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagten. 2. Die Frist zur Erstattung der Klageantwort wurde mehrfach bis zum 8. November 2021 erstreckt. 3. Zwischenzeitlich beschloss der Gemeinderat Q. am 25. Oktober 2021: 1. Das Gesuch von A. vom 20. August 2018 um Zuteilung von gemeindeeigenem Pachtland für die Pachtperiode 2019/25 wird abgelehnt.