B. 1. Darauf erhob A. mit Eingabe vom 13. Juli 2021 verwaltungsrechtliche Klage gegen die Ortsbürgergemeinde Q. mit folgenden Begehren: 1. Ich verlange vorab die Verjährungsunterbrechung auf dem ganzen Schaden von rund Fr. 70'000. 2. Es sei gerichtlich festzustellen, dass die Beklagte mit mir zu Unrecht keinen Pachtvertrag über Landwirtschaftsland in der Pachtperiode 01.12.19 bis 30.11.25 abschloss. -3-