A. 1. A., dipl. Ingenieur-Agronom FH, bemüht sich in seiner Wohngemeinde Q. um Pachtland. Am 20. August 2018 bewarb er sich bei der Ortsbürgergemeinde um 3,5 ha Landwirtschaftsland, ging jedoch bei der Neuzuteilung für die Pachtperiode 2019/25 leer aus. 2. Am 22. Januar 2021 erhob A. beim Bezirksgericht U. Klage gegen die Ortsbürgergemeinde Q. mit folgenden Begehren: 1. Es sei gerichtlich festzustellen, dass die Beklagte mit mir zu Unrecht keinen Pachtvertrag über Landwirtschaftsland in der Pachtperiode 01.12.19 bis 30.11.25 abschloss.