gefragt, ob sie Kies vorrätig hätten, das er (der Kläger) nach Arbeitsschluss abholen könnte, was dieser verneint habe. Der ganze Vorgang habe sich innerhalb weniger Minuten abgespielt (vgl. zum Ganzen auch Protokoll, S. 19 f.). Von einer privaten "Einkaufstour" während der Arbeitszeit könne insoweit keine Rede sein. Es sei in der Literatur und Rechtsprechung unbestritten, dass zeitlich mässige Unterbrechungen der Arbeit zulässig seien und keine Pflichtverletzung darstellten. Was für ein kurzes privates Telefongespräch des Büropersonals gelte, sei auch ihm als Bauamtsmitarbeiter zuzugestehen.