Es sei ihm (dem Kläger) in dieser Situation nur hilfsbereit und bürgerfreundlich erschienen, die ihm persönlich bekannten Kunden auf die Anlage zu lassen, denn für die Einwohner von S. sei die Entsorgung von Grüngut kostenlos. Es treffe auch nicht zu, dass die Vertreter der J. AG verärgert auf den Vorfall reagiert hätten und die Gemeinde deswegen einen Reputationsschaden erlitten habe. Die Mail der Mitarbeiterin der J. AG (Klagebeilage 29) sei in einem sachlichen Ton abgefasst gewesen. Am 10. April (richtig: 9. April) 2020 habe er in der Nähe der Kiesgrubenanlage der K. AG einen Robidog reinigen müssen.