Der Kläger behauptet, er habe dem Pensionär F., selbst Risikopatient, der seine Stellvertretung gehabt hätte, den Einsatz ersparen wollen, was die Beklagte unter Hinweis darauf bestreitet, dass E. oder D. den Einsatz anstelle des Klägers übernommen hätten, was sich allerdings an der Verhandlung vor Verwaltungsgericht nicht bestätigte (Protokoll, S. 19 und 25). Auch isolierte und schützte sich der Kläger möglicherweise nicht konsequent vor einer Infektion mit dem Coronavirus, indem er weiterhin im Supermarkt einkaufen ging, was wohl auch andere Familienangehörige oder Bekannte hätten für ihn erledigen können.