dersetzt (vgl. auch Protokoll, S. 8 f. und 25). Die Beweggründe des Klägers für den Einsatz auf der Abfallsammelstelle Werkhof am Samstag, den 28. März 2020, mögen zwar diffus anmuten. Der Kläger behauptet, er habe dem Pensionär F., selbst Risikopatient, der seine Stellvertretung gehabt hätte, den Einsatz ersparen wollen, was die Beklagte unter Hinweis darauf bestreitet, dass E. oder D. den Einsatz anstelle des Klägers übernommen hätten, was sich allerdings an der Verhandlung vor Verwaltungsgericht nicht bestätigte (Protokoll, S. 19 und 25).