Infolgedessen wurden die Weisungen vom 21. August 2018 betreffend die Nutzung von Fahrzeugen, Werkzeugen und Maschinen der Gemeinde wiederholt. Wiederholt wurde auch das Verbot des privaten Weiterverkaufs von während der Arbeitszeit gesammelten oder der Bevölkerung abgegebenen Materialien, was zur Annahme veranlasst, es sei in diesem Punkt zu erneuten Widerhandlungen des Klägers zwischen dem 21. August 2018 und dem 13. Mai 2019 gekommen, die damals schon bekannt waren. D. will von solchen Weiterverkäufen gehört haben, sagte aber nichts dazu, wann, von wem und in welchem Zusammenhang (Protokoll, S. 24).