2.2. Der Gemeinderat begründete die Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Klägers im Protokollauszug vom 27. April 2020 (Klagebeilage 4) im Wesentlichen mit "wiederholten Unregelmässigkeiten während der Bewährungszeit", aufgrund derer der Vertrauensverlust so gross geworden sei, dass die Beklagte den Kläger am 21. April 2021 freigestellt habe. Als solche Unregelmässigkeiten wurden in Übereinstimmung mit den Vorhaltungen beim Kündigungsgespräch vom 21. April 2021 (vgl. dazu Klagebeilage 18) die folgenden Vorkommnisse genannt: