stellt (vgl. Aargauische Gerichts- und Verwaltungsentscheide [AGVE] 2008, S. 450, 2006, S. 429). Streitigkeiten betreffend die Rechtmässigkeit der Kündigung einschliesslich der daraus abgeleiteten vermögensrechtlichen Folgen (Entschädigung wegen widerrechtlicher bzw. missbräuchlicher Kündigung) sind insofern vertraglicher Natur. Das Verwaltungsgericht ist demnach zuständig, die vorliegende, aus der unrechtmässigen Kündigung des Anstellungsvertrags als Bauamtsmitarbeiter abgeleitete Entschädigungsforderung im Klageverfahren zu beurteilen.