C. An der auf den 5. April 2022 verschobenen Verhandlung befragte das Verwaltungsgericht den Kläger und seitens der Beklagten B. (Gemeindeammann), C. (Gemeindeschreiber) und D. (Leiter Werkdienst) als Partei bzw. Parteivertreter. E. (Teamleiter Bauamt und direkter Vorgesetzter des Klägers) wurde als Zeuge angehört. Alsdann erhielten die Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zum Beweisergebnis. Im Anschluss an die Verhandlung hat das Verwaltungsgericht den Fall beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: