4. Mit Verfügung des instruierenden Verwaltungsrichters vom 1. November 2021 wurden die Parteien auf den 20. Januar 2022 zu einer mündlichen Verhandlung mit Partei- und Zeugenbefragung vorgeladen. Zusätzlich wurden die Parteien über das Beweisthema der Befragungen und die Beweislastverteilung aufgeklärt. Die Beklagte wurde ausserdem aufgefordert, die Stundenrapporte des Klägers für den 8. und 10. April 2020 einzureichen, welcher Aufforderung die Beklagte mit Eingabe vom 12. November 2021 nachkam.