2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten. 2. Mit Klageantwort vom 18. März 2021 beantragte die Einwohnergemeinde X. die kostenfällige Abweisung der Klage. 3. Im zweiten Schriftenwechsel (Replik vom 12. Mai 2021; Duplik vom 1. Oktober 2021) hielten die Parteien an ihren Anträgen fest.