4. An der Sitzung vom 27. April 2020 beschloss der Gemeinderat X. die Kündigung der Anstellungsverhältnisse mit A. als Bauamtsmitarbeiter und Betreuer der Abfallsammelstelle Werkhof per 31. Juli 2020 und liess ihm den betreffenden Protokollauszug zukommen. B. 1. Am 20. Oktober 2020 liess A. beim Verwaltungsgericht eine Klage gegen die Einwohnergemeinde X. einreichen, mit den Anträgen: 1. -3- Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger eine Entschädigung in der Höhe von sechs Bruttomonatslöhnen zuzüglich Zins zu 5 % ab 1. Dezember 2020 zu bezahlen.