3. An einem Gespräch mit dem Gemeindeamman, dem Gemeindeschreiber und dem Leiter des Werkdienstes vom 21. April 2020 wurde A. eröffnet, dass sein Anstellungsverhältnis wegen wiederholten Vertrauensbruchs während der laufenden Bewährungsfrist nicht weitergeführt werden könne. Gleichzeitig wurde A. eine "Freistellungsvereinbarung" (Aufhebungsvereinbarung) ausgehändigt und Frist zur Stellungnahme bis 23. April 2020 angesetzt.