2. Am 21. August 2018 wurde A. von seinen Vorgesetzten verwarnt, weil er für private Unterhaltsarbeiten bei Dritten Fahrzeuge, Werkzeuge und Maschinen der Einwohnergemeinde X. verwendet sowie während seiner Arbeitszeit diverse Materialien (Aluminiumdosen, Edelstahl usw.) eingesammelt und diese später privat weiterverkauft haben soll. Eine weitere Verwarnung erfolgte bei einem Gespräch mit seinen Vorgesetzten vom 13. Mai 2019, schriftlich bestätigt am 27. Mai 2019. Neu hinzu kam der Vorwurf, A. habe den Tank seines privaten Fahrzeugs während der Arbeitszeit mit gemeindeeigenem Benzin (aus Kanistern) gefüllt.