darauf hin, es sei angesichts der in Aussicht gestellten Anklage unumgänglich, die Anstellungsbehörde über die näheren Einzelheiten dieses Verfahrens sowie über die Hintergründe der Vorwürfe [betreffend die beiden Frauen] (…) ins Bild zu setzen und ersuchte um Zustellung aller notwendigen Informationen, insbesondere über den Gegenstand des Anklagesachverhalts mit Belegen sowie der Chatprotokolle [betreffend die beiden Frauen innert Wochenfrist] (…) bzw. – sofern eine Beibringung dieser Unterlagen nicht möglich sei – um Entbindung der Staatsanwaltschaft vom Amtsgeheimnis. Im darauffolgenden E-Mail-Verkehr zwischen den Parteivertretern im