es handle sich jedoch um ein Offizialdelikt, weshalb die Staatsanwaltschaft über eine allfällige Verfahrenseinstellung entscheide. Der Kläger erklärte sich in der Folge bereit, "die massgebenden Akten – insbesondere die Chat-Protokolle zu den erwähnten Kontakten" – beizubringen bzw. die Staatsanwaltschaft diesbezüglich vom Amtsgeheimnis zu entbinden und dem Gemeinderat die Anklageschrift bei Erhebung einer Anklage zukommen zu lassen. [Rund einen Monat nach dem Gespräch] (…) wurde seitens der Staatsanwaltschaft eine Anklageerhebung in Aussicht gestellt, worüber der Kläger seinen Vorgesetzten informierte. [In der Folge] (…) wies der Vertreter der Beklagten den Vertreter des Klägers