Obwohl die Anschuldigungen drastisch seien, laufe das Verfahren nach Angabe der Partei A. sehr schleppend. Die Auswertung der Daten auf den Geräten habe hervorgebracht, dass mutmasslich verdächtige Chat-Verläufe und mutmasslich relevante Bilder pornografischer Art ausfindig gemacht worden seien, wobei deren Relevanz für das laufende Strafverfahren noch nicht beurteilt werden könne. Überdies wurde mitgeteilt, dass die Vertretung der Gegenpartei signalisiert habe, eine "Desinteresse-Erklärung einzugehen"; es handle sich jedoch um ein Offizialdelikt, weshalb die Staatsanwaltschaft über eine allfällige Verfahrenseinstellung entscheide.