[betreffend das Mädchen] besprochen wurde. Der vom Gemeindeschreiber erstellten Aktennotiz ist zu entnehmen, dass nach den Hausdurchsuchungen, bei denen Mobiltelefone und Informatikgerätschaften konfisziert worden seien, sowie den durchgeführten Einvernahmen seitens der Staatsanwaltschaft kaum noch massgebende Aktivitäten im Verfahren feststellbar gewesen seien. Obwohl die Anschuldigungen drastisch seien, laufe das Verfahren nach Angabe der Partei A. sehr schleppend.