Auch über den Umstand, dass in der Folge weitere Einvernahmen durchgeführt wurden, informierte der Kläger seinen Vorgesetzten jeweils zeitnah. Nachdem die Beklagte von der Staatsanwaltschaft über die Kontakte des Klägers mit zwei Frauen (...), die er im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit kennengelernt hatte, informiert worden war, fand (...) eine Besprechung zwischen den Parteien statt. Gegenstand dieser Besprechung waren primär die Kontakte des Klägers zu den beiden Frauen, wobei überdies auch der Stand des Strafverfahrens 392 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020