worden sein soll, nur um ihn oder N. abzustrafen. Entsprechend ist nicht ersichtlich, inwiefern ein Konnex zum Kündigungsentscheid bestehen sollte. Was schliesslich den offenbar zwischen N. und den anderen Sekretariatsmitarbeitenden bestehenden Konflikt anbelangt (Protokoll, S. 36), leuchtet ebenfalls nicht ein, inwiefern darin ein Zusammenhang zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses des Klägers zu erblicken wäre. Die geschilderten zeitlichen Abläufe zeigen vielmehr, dass dem effektiven Kündigungsentscheid ein langer Prozess vorausging.