Über Einzelheiten schien er jedoch nicht im Bild zu sein (vgl. Protokoll, S. 31 f.). Auch dem Zeugen G. war über die privaten Zwistigkeiten zwischen N. und D. nichts bekannt (Protokoll, S. 10). Des Weiteren spielten gemäss Aussage von F. allfällige persönliche Animositäten beim Kündigungsentscheid keine Rolle, sondern massgebend war einzig die fehlende Perspektive in Bezug auf den Gesundheitszustand des Klägers (vgl. Protokoll, S. 32). Auch der Zeuge G. bestätigte, dass das private Umfeld des Klägers nie thematisiert worden sei, sondern das Ziel sei gewesen, über genügend Leute zu verfügen, welche die Arbeit erledigen könnten (vgl. Protokoll, S. 8 f.).