Fakt ist, dass bereits am 13. September 2017 ein Case Management installiert wurde, weil für die Beteiligten unklar war, ob die Einsatzfähigkeit mit der rechten Hand wieder gewährleistet werden kann (Klageantwortbeilage 2, S. 2). Ab dem 16. November 2017 war zudem nicht mehr D., sondern F. für das Dossier des Klägers verantwortlich. Gemäss dessen Angaben hat er von D. jedoch keinerlei Instruktionen für die weitere Vorgehensweise erhalten (Protokoll, S. 31). Es bestehen denn auch keine Hinweise dafür, dass er bei seinen Entscheidungen über das weitere Vorgehen unter ihrem Einfluss gestanden hätte.