Dass die Kündigung aus Sicht des Klägers wegen dieses persönlichen Konflikts erfolgt sei, wäre allerdings noch kein Indiz für Mobbing. Wie erwähnt, bedürfte es dafür eines systematischen, feindlichen und über einen längeren Zeitraum anhaltenden Verhaltens, welches das Ziel verfolgt, eine Person an ihrem Arbeitsplatz zu isolieren, auszugrenzen oder von diesem zu entfernen. Dafür gibt es jedoch keinerlei konkrete Anhaltspunkte. Insbesondere ist im Vorwurf, wonach D. seit September 2017 nicht mehr mit dem Kläger gesprochen haben soll, kein Indiz für Mobbing zu erkennen. D. hat zwar zugegeben, sich nicht mehr mit dem Kläger ausgetauscht zu haben (Protokoll, S. 29).