Replik, S. 9). Auch anlässlich der Verhandlung vor Verwaltungsgericht gelang es dem Kläger nicht, die Mobbingvorwürfe (weiter) zu konkretisieren. Selbst auf Nachfrage hin, was er unter Mobbing verstehe, blieb er in seinen Aussagen sehr unbestimmt und erwähnte, nach den Herbstferien 2017 – und nicht wie in der Klageschrift behauptet bereits seit Februar 2017 – einfach den Eindruck gehabt zu haben, anders behandelt worden zu sein. Es seien kleine Dinge, die sich summiert hätten und hinter seinem Rücken abgelaufen seien. Wegen kleinen Details sei immer alles gleich aufgebauscht worden. Dies entspreche einfach seinem Empfinden (vgl. Protokoll, S. 21).