3.6.2.2. Den Rechtsschriften des Klägers lässt sich wenig Konkretes dazu entnehmen, inwiefern er "rausgemobbt" worden sei und die Kündigung entsprechend mit einem vorangegangenen Mobbing zusammenhängen könnte. Er führt lediglich aus, er habe seit Februar 2017 das Gefühl gehabt, dass D. und P. ihn rausmobben wollten. P. habe angefangen, den [...] persönliche Dinge von D. und N. zu erzählen. Zudem würde D. seit September 2017 kein Wort mehr mit dem Kläger sprechen. Im Übrigen verweist der Kläger auf die von ihm verfasste Zusammenstellung (Klagebeilage 15; Klage, S. 11 f.; Replik, S. 9).