Kündigung aus einem anderen als in Art. 336 OR explizit genannten Grund missbräuchlich war. Im Vordergrund steht dabei insbesondere die Frage, ob die vom Kläger beschriebene Mobbing- respektive die zwischen ihm und seiner Lebenspartnerin einerseits und D. und K. andererseits bestehende Konfliktsituation einen Konnex zur Kündigung aufweist, sodass der als sachlich erachtete Kündigungsgrund (siehe vorne Erw. 2.6) als vorgeschoben erscheint.