Sie wäre nicht ausgesprochen worden, wenn er nicht in einem besonderen Verhältnis zu anderen, bei der C. tätigen Personen gestanden hätte. Im Herbst 2017 seien die schon zuvor schwelenden Animositäten zwischen N. (Lebenspartnerin des Klägers und Patin der Tochter von D.) und dem Kläger einerseits und D. andererseits eskaliert, weil letztere und ihr neuer Lebenspartner K. dem Kläger und N. vorgeworfen hätten, sie würden die rund 11 Jahre alte Tochter von D. gegen die neue Beziehung zwischen D. und K. instrumentalisieren. Am 14. März 2018 – rund eine Woche vor der Kündigung – sei K. in dieser Hinsicht mit einer schriftlichen "Klarstellung" an N. und den Kläger gelangt.