Gemäss Aussage des Zeugen G. hat man – immer in Rücksprache mit dem Kanton – nach möglichen Alternativen gesucht (Protokoll, S. 7). Der Beklagte hat über eine längere Phase hinweg versucht, die durch die krankheitsbedingte Abwesenheit des Klägers entstandene Lücke mit temporären oder extern beigezogenen Mitarbeitenden zu füllen.