Auch besteht offenbar heute eine Funktionstrennung in Bezug auf Einsatz und Kontrolle des Reinigungspersonals oder im Bereich des Sicherheitsbeauftragten (vgl. die diesbezüglich leicht voneinander abweichenden aktuellen Stellenbeschreibungen gemäss Duplikbeilage 5). Auf der anderen Seite leuchtet es ein, dass die Hauswarttätigkeit auch das Heben oder Tragen schwererer Lasten mit sich bringen kann, was auch der Zeuge L. anlässlich der verwaltungsgerichtlichen Verhandlung bestätigt hat (Protokoll, S. 12). Eine Aufteilung der Aufgaben streng nach dem Kriterium, - 26 -