Auch gab er zu, dass der Einsatz von zwei vollwertig tätigen Hauswarten mit teilweise überlappenden Arbeitszeiten den Optimalfall darstelle und der alleinige Einsatz eines Hauswarts unweigerlich wesentlich längere Präsenzzeiten zur Folge habe (vgl. Protokoll, S. 19). Auch F. stellte fest, dass der Betrieb mit nur einem Hauswart nicht optimal funktioniert, selbst wenn zusätzlich temporäre Mitarbeitende oder externe Firmen eingesetzt werden (vgl. Protokoll, S. 33). Im Übrigen ist selbst den Mitarbeitenden im Sekretariat des R. aufgefallen, dass der krankheitsbedingte Ausfall des Klägers Auswirkungen auf das Funktionieren des Betriebs hatte (vgl. Aussage der Zeugin J., Protokoll, S. 5).