Auch heute sind am R. nach wie vor zwei Hauswarte zu je 100 % angestellt, die sich aufgrund der langen Präsenzzeiten im Schichtbetrieb abwechseln und in ihrer jeweiligen Schicht sämtliche anfallenden Arbeiten verrichten, welche die Hauswartung mit sich bringt. Der Zeuge L. bestätigte dabei, dass grundsätzlich keine Aufgabenteilung besteht (Protokoll, S. 11 f.), wobei es weder Hinweise dafür gibt noch vom Kläger behauptet wird, dass sich sein Stellenprofil massgeblich von jenem der aktuell am R. tätigen Hauswarte unterschieden hätte (vgl. Duplikbeilagen 5 und 6; vgl. auch Protokoll, S. 11).