2.5.4. Wie der Beklagte zu Recht vorbringt, kann vom Arbeitgeber nicht verlangt werden, dass er für bestimmte – nicht mehr geeignete – Mitarbeitende spezielle Funktionen schafft, nur um diese weiterbeschäftigen zu können (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-5255/2018 vom 9. Juli 2019, Erw. 6.6.2). Ein Anspruch auf eine massgeschneiderte Stelle lässt sich aus der Fürsorgepflicht des Beklagten daher nicht ableiten (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-641/2019 vom 27. November 2019, Erw.