2.4.4. Nach dem Gesagten steht fest, dass im Zeitpunkt der Kündigung seit rund einem Jahr keine positive Entwicklung des gesundheitlichen Zustands des Klägers erkennbar war. Die ursprünglich positive Prognose des behandelnden Handchirurgen bewahrheitete sich nicht und die bis dahin erfolgte Behandlung brachte nicht den gewünschten Erfolg. Nach Einschätzung des Hausarztes war mit einem weiteren, möglicherweise gar weitere zwölf Monate dauernden Heilungsprozess zu rechnen. Zudem war bekannt, dass auch das linke Handgelenk ersetzt werden musste, weshalb wiederum ein – je nach Heilungsverlauf längerer – Arbeitsausfall des Klägers zu befürchten war.