Der behandelnde Facharzt zeigte sich zwar überzeugt, dass der Kläger in 6–8 Wochen wieder eine leichte Tätigkeit würde aufnehmen können. Allerdings hielt er überdies fest, dass es aufgrund der Biomechanik der Prothese langfristig betrachtet nicht möglich sein würde, eine Belastbarkeit des Handgelenks von über 10–12 kg zu erreichen (Klagebeilage 8). Damit wurde sogar ärztlich bestätigt, dass mit einer dauerhaften Einschränkung der Belastbarkeit des rechten Handgelenks zu rechnen war.