Der Kläger räumt dabei selbst ein, dass im Zeitpunkt der Kündigung eine Operation des linken Handgelenks bevorgestanden habe (Replik, S. 7). Dass er anlässlich der Verhandlung vor Verwaltungsgericht plötzlich behauptete, damals mit dem linken Handgelenk noch gar keine Probleme gehabt zu haben, weshalb eine Operation kein Thema gewesen sei (Protokoll, S. 17), wirkt vor diesem Hintergrund unglaubwürdig, zumal offenbar am 12. April 2018 und somit kurz nach der erfolgten Kündigung ein ambulanter Bericht des Spitals Thurgau zur voraussichtlichen Behandlung des linken Handgelenks vorlag (vgl. Empfehlung der Schlichtungs-