Dabei hielt er gar eine künftige Teilinvalidität für möglich (Klagebeilage 13). Schliesslich bestätigte der Hausarzt des Klägers, Dr. med. M., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, mit ärztlichem Zeugnis vom 15. März 2018, dass der Kläger nach seinen beiden Handgelenksoperationen nach den aktuellen Erkenntnissen und bei normalem Heilungsverlauf ab März/April 2019 wieder arbeitsfähig sein sollte (Klagebeilage 7).