2.3. 2.3.1. Die Gründe für eine ordentliche Kündigung des Anstellungsverhältnisses von Mitarbeitenden des Kantons durch die Anstellungsbehörde werden in § 10 PersG geregelt. § 10 Abs. 1 und 2 PersG halten Folgendes fest: 1 Die Kündigung durch den Kanton kann nur ausgesprochen werden, wenn