Sie sind weiterhin und noch sicher bis 3. April 2018 ärztlich zu 100 % arbeitsunfähig geschrieben. Entscheidend für die Schulleitung ist zudem der Umstand, dass Ihr zweites Handgelenk in absehbarer Zeit ebenfalls operativ behandelt werden muss, was eine weitere, wohl leider längere 100%ige Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben wird. Sie können Ihren vertraglichen Verpflichtungen somit weiterhin und auf unbestimmte Zeit hinaus nicht nachkommen. Wir haben geprüft, ob wir Ihnen eine andere, Ihren Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Stelle anbieten können, leider aber nichts Passendes gefunden.