2. 2.1. In materieller Hinsicht bringt der Kläger vor, der Beklagte habe das Anstellungsverhältnis ohne sachlich zureichenden Grund gekündigt, weshalb die Kündigung widerrechtlich erfolgt sei und er daher Anspruch auf die eingeklagte Entschädigung habe. Zu prüfen ist somit, ob die Auflösung des Anstellungsverhältnisses sachlich gerechtfertigt war. 2.2. Der Beklagte hat die gegenüber dem Kläger am 21. März 2018 ausgesprochene Kündigung (Klagebeilage 1) – auszugsweise – wie folgt begründet: (...)