II. 1. Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet die Frage, ob die vom Beklagten, handelnd durch [...] im Namen der Schulleitung, gegenüber dem Kläger am 21. März 2018 ausgesprochene Kündigung des Anstellungsverhältnisses widerrechtlich war und dem Kläger deswegen ein Entschädigungsanspruch in der verlangten Höhe von sechs Bruttomonatslöhnen zusteht.