5. 5.1. Mit Verfügung vom 28. Juni 2021 wurde zu einer Hauptverhandlung mit Partei- und Zeugenbefragung auf den 20. September 2021 vorgeladen. Gleichzeitig wurden die Parteien über die Beweislastverteilung aufgeklärt. 5.2. An der Verhandlung vom 20. September 2021 hat das Verwaltungsgericht den Kläger und seitens des Beklagten D., F. und K. (damals Mitglied der Schulleitung der C., [...]) zur Sache befragt. Als Zeugen wurden J. (damalige Angestellte im Sekretariat der C.), G. (damaliges Mitglied der Schulleitung) sowie L. (Hauswart im R. der C.) einvernommen. Alsdann konnten die Parteien mit je zwei Schlussvorträgen zum Beweisergebnis Stellung nehmen.