4.12. Der klägerische Vertreter reichte am 25. Mai 2021 den Entscheid der Anwaltskommission vom 8. April 2021 ein. Er führte zudem sinngemäss aus, dass es angesichts des Umstands, dass die Anwaltskommission keine Berufsregelverletzung festgestellt habe, weder notwendig noch angezeigt sei, im hängigen Verfahren vor Verwaltungsgericht ein gegen ihn gerichtetes Vertretungsverbot auszusprechen. Er beantrage daher die Aufhebung der Sistierung unter Neuansetzung des Termins für die Hauptverhandlung. -6-