4.5. Am 7. Oktober 2020 reichte der Vertreter des Klägers seine Stellungnahme, jedoch nicht den Entscheid der Anwaltskommission ein, und hielt fest, es sei die Prüfung der Anwaltskommission, ob der einverlangte Entscheid dem Verwaltungsgericht herauszugeben sei, abzuwarten. -5- 4.6. Mit Verfügung vom 12. Oktober 2020 wurde der Vertreter des Klägers aufgefordert, den Entscheid der Anwaltskommission vom 8. Mai 2020 einzureichen. Zudem wurde die Verhandlung vom 20. Oktober 2020 abgesagt. 4.7. Der Vertreter des Klägers reichte mit Eingabe vom 15. Oktober 2020 den Entscheid der Anwaltskommission vom 8. Mai 2020 ein.