4.4. Die Anwaltskommission informierte das Verwaltungsgericht mit Eingabe vom 2. Oktober 2020 darüber, dass sie dem Vertreter des Klägers die Gelegenheit gegeben habe, sich zu Ziff. 2 der Verfügung des Verwaltungsgerichts vom 25. September 2020 zu äussern. Dieser habe mit Eingabe vom 30. September 2020 mitgeteilt, er würde den einverlangten Entscheid direkt dem Verwaltungsgericht einreichen, weshalb die Anwaltskommission davon ausgehe, das diesbezügliche Ersuchen des Verwaltungsgerichts sei damit erledigt.