Am 9. September 2020 habe sie bei der Anwaltskommission erneut eine Aufsichtsanzeige gegen den Vertreter des Klägers eingereicht, da dieser K., welcher zur Verhandlung vor Verwaltungsgericht vorgeladen worden sei, mehrfach privat vertreten habe. Nachdem der Vertreter des Klägers das Mandat trotz des offensichtlichen Interessenskonflikts nicht niederlege, werde das Verwaltungsgericht gebeten, von der unzulässigen Vertretungssituation Kenntnis zu nehmen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen.