3. Am 16. November 2017 fand ein Gespräch zwischen A. und seiner Vorgesetzten D. (damals [...] Vorsitzende der Schulleitung der C., [...]) sowie F. (damals [...] stellvertretender Vorsitzender der Schulleitung der C., [...]) statt, um das weitere Vorgehen in Bezug auf den Arbeitsausfall von A. zu besprechen und ihn darüber zu informieren, dass D. aus privaten Gründen in den Ausstand trete und das Dossier an ihren Stellvertreter übergebe (Klageantwortbeilage 3). Am 8. Dezember 2017 und am 26. Januar 2018 erfolgten weitere Besprechungen zwischen A., F. sowie H. (Case Managerin) respektive zwischen A., F. und G., damaliges Mitglied der Schulleitung (Klageantwortbeilage 4;