2. Ab dem 24. März 2017 bis 9. Mai 2017 war A. infolge einer Operation am rechten Handgelenk zu 100 % krankgeschrieben. Aufgrund aufgetretener Komplikationen war er ab dem 20. Juni 2017 zu 50 % und ab dem 25. Juni 2017 zu 100 % arbeitsunfähig (Klagebeilage 6).